Wenn es in den Urlaub geht, muss der treue Vierbeiner auf jeden Fall mit. Als vollwertiges Familienmitglied ist das sein gutes Recht. Je nach Urlaubsland müssen dabei allerdings verschiedene Sachen beachtet werden. Gerade für Deutsche ist das zumeist eine Umstellung, da Deutschland als eines der hundefreundlichsten Länder der Welt gilt. Dennoch ist auch im liebsten Urlaubsland der Deutschen ein Urlaub mit Vierbeiner sehr gut möglich.
Die richtigen Formalitäten mitbringen
Zunächst ist es wichtig, auf der Reise den EU-Heimtierausweis dabei zu haben. Dieser identifiziert den Hund eindeutig und definiert seine Besitzer ebenso unmissverständlich. Hinzu kommt der Identifikationschip – dieser ist in Spanien ebenfalls Pflicht. Geimpfte Welpen müssen bei der Einreise außerdem mindestens drei Monate alt sein, die erste Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Noch nicht geimpfte Welpen unterliegen dagegen keinerlei Altersbestimmungen; sie dürfen in jedem Fall einreisen, natürlich sofern der Heimtierausweis vorliegt. Eine weitere Bedingung kommt allerdings noch hinzu, und zwar der Nachweis, dass der Hund nicht mit tollwütigen Wildtieren in Kontakt gekommen ist.
Freilauf nicht überall gleich möglich
Die obigen Regeln gelten für ganz Spanien; sobald sie erfüllt sind, steht einer Einreise also generell nichts mehr im Wege. Dann folgen jedoch regionale Unterschiede bezüglich Leine und Maulkorbpflicht. Spätestens hier wird deutlich, dass Hunde in Spanien strenger behandelt werden als in Deutschland. Ähnlichkeiten gibt es bei als gefährlich eingestuften Rassen wie etwa Pitbulls oder Rottweilern – diese müssen nämlich in jedem Fall mit Leine und auch Maulkorb gehalten werden. Liegt ein offizieller Nachweis vor, der den Hund als unbedenklich einstuft, kann diese Regelung allerdings gelockert werden. Für diesen Zweck wird die Beratung bei der jeweiligen Gemeinde empfohlen.
Richtige Unterkunft und Umgebung suchen
Bei der Auswahl des Ferienortes sind zwei Dinge von zentraler Bedeutung: Die Unterkunft selbst sowie die direkte Umgebung, gerade natürlich in Gebieten mit Strand. Bei der Wohnung zunächst die gute Nachricht: Aufgrund der vielen deutschen Urlauber mit Hund in Spanien, bieten beliebte Regionen wie die Costa Brava eine ausreichende Zahl hundefreundlicher Wohnungen an. Die Zuzahlung pro Nacht liegt meistens unter zehn Euro, sodass es am Geld nicht scheitern soll. Mindestens ebenso wichtig ist, dass ein Hundestrand in der Nähe ist, denn wie in Deutschland, dürfen Hunde auch nicht an die normalen spanischen Strände. Auch hier gibt es zum Glück reichlich Auswahl. Die Fahrt kann also losgehen. Praktische Transportboxen, wie es sie etwa bei geheimshop.de gibt, sorgen für einen sicheren und gemütlichen Transport; beste Vorzeichen also für einen gelungenen Urlaub.
Nicht nur die Costa Brava, sondern auch andere Ferienregionen Spaniens laden zu unbeschwerten Urlaubstagen ein. Neben den beliebten Inseln Mallorca, Ibiza, Teneriffa und Gran Canaria zieht es auch viele in den Süden des spanischen Festlandes. Andalusien und die Costa Blanca gelten als äußerst beliebte Ziele in
Die Costa Brava bietet Erholung pur – und das natürlich auch für den Vierbeiner. Da die Costa Brava aufgrund ihrer Lage im Nordosten von Spanien auch von Deutschland aus mit dem Auto erreichbar ist, nehmen viele ihren Hund mit in den Urlaub. Ein Ferienhaus an der Costa Brava eignet sich für diese Form des Urlaubs besonders gut, weil Hunde hier viel Platz im Haus und Garten vorfinden. Man sollte aber darauf achten, dass der Garten eingezäunt ist, damit der Hund auch unbeaufsichtigt umhertollen kann. Zudem ist es wichtig, nur ein Ferienhaus zu buchen, in dem auch Hunde wirklich erlaubt sind. Das ist bei Ferienhaus-Portalen aber meist anhand eines Hinweises sofort zu erkennen.
Wer sich ein Ferienhaus an der Costa Brava im Sommer mieten möchte, erwartet meist ein Pool am Haus, der an heißen Tagen für Abkühlung sorgt. Allerdings ist nicht jedes Ferienhaus mit einem Pool ausgestattet, sodass man bei der Buchung darauf achten sollte, dass tatsächlich einer vorhanden ist. Darüber hinaus sollte die Objektbeschreibung Aufschluss darüber geben, ob man den Swimmingpool zur Alleinnutzung hat oder dieser mit anderen Gästen geteilt werden muss. Gerade in Ferienanlagen, wo oftmals mehrere Bungalows angesiedelt sind, gibt es häufig nur einen Gemeinschaftspool.